Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Wahltherapeuten-Praxis

Der Therapeut hat keinen Vertrag mit Krankenversicherungsträger.

Das bedeutet, dass alle physiotherapeutischen Leistungen, die erbracht werden, vorerst dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.

 

2) Rechnung

Der Patient erhält nach Abschluss der Therapie eine Honorarnote, welche umgehend fällig ist.

Dieser Honorarnote liegt der Originalüberweisungsschein (sofern dieser am Beginn der Therapie dem Therapeuten aushändigt wurde) und bei Bedarf ein Zahlschein bei.

 

3) Mahnweg

Falls der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wird, ergeht eine Zahlungserinnerung nach 7 Tagen, eine weitere nach 14 Tagen, danach wird die Angelegenheit an ein Inkassobüro übergeben.

Damit verbundenen Mehrkosten gehen zu Lasten des Patienten.

 

4) Kostenrückerstattung

Nach Begleichung der Honorarnote hat der Patient die Möglichkeit diese bei seinem Krankenversicherungsträger einzureichen und somit einen teilweisen Rückersatz gemäß dem satzungsmäßigen Kostenzuschuss seines Versicherungsträgers zu beantragen.

Die Höhe der Kostenrückerstattung gestaltet sich je nach Krankenkasse.

Angaben zum erwartenden Kostenzuschuss können nur von ihrem Versicherungsträgers gegeben werden.

 

Ist eine Zusatzversicherung vorhanden, obliegt es dem Patienten, die Möglichkeit einer weiteren Kostenabdeckung zu erfragen. Von der Kostenrückerstattung gänzlich ausgenommen ist die CranioSacral Therapie.

 

5) Chefärztliche Genehmigung ihres Krankenversicherungsträgers

Die Bewilligungspflicht variiert bei den Versicherungsträgern. Nähere Informationen erhalten Sie vom Therapeuten.

Der Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Mit der Bewilligung bestätigt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung.

Die chefärztliche Bewilligung ist vom Patienten einzuholen! Der Therapeut übernimmt keine Verantwortung für Mehrkosten, die durch etwaiges Verabsäumen der Einholung einer chefärztlichen Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse entstehen.

 

6) Therapieablauf

Eine Behandlung erfordert eine Erstbegutachtung. Diese umfasst ein Anamnesegespräch und eine physiotherapeutische Befunderhebung.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anamnestische Befragungen, die der Interpretation des Verletzungsbildes/ Krankheitsbildes dienen und in weitere Folge für die Erstellung eines Therapieplans nötig sind, ebenfalls Teil der Behandlung sind und in Rechnung gestellt werden.

 

7) Behandlungsumfang

Die Therapiedauer und Anzahl wird durch den überweisenden Arzt festgelegt.

Etwaige Änderungen müssen mit dem zuweisenden Arzt besprochen werden, da die auf der Überweisung erwünschte Leistung eine ärztliche Anordnung ist. Diese darf nur nach Rücksprache mit dem Arzt abgeändert werden.

Die Therapiehäufigkeit ist variabel und wird individuell auf den Patienten abgestimmt. 

 

8) Behandlungsabbruch

Es besteht jederzeit die Möglichkeit die Therapieserie vorzeitig abzubrechen.

Der Patient wird über das Befund-Ergebnis, die Art der Behandlung, sowie Risiken und mögliche Konsequenzen über die Beendigung der Therapie aufgeklärt.

Wird die Therapie von Seiten des Patienten abgebrochen, so ist dieser verpflichtet den zuweisenden Arzt zu informieren. Bei einem Abbruch der Behandlungsserie seitens des Patienten behält sich die Kasse vor, die Kosten nicht zu erstatten!

 

9) Verschwiegenheitspflicht

Persönliche und medizinische Daten, die im Zuge der Behandlung erhoben werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

10) Pünktlichkeit

In ihrem Interesse werden Sie gebeten die Therapiezeiten pünktlich einzuhalten.

Ein Verspätung Ihrerseits kann nicht berücksichtigt werden.

 

11) Terminabsage

Terminabsagen können jederzeit telefonisch jedoch unbedingt 48 Stunden vor Beginn der Therapie bekannt gegeben werden. In diesem Fall entstehen keine Mehrkosten und die Therapie wird nicht verrechnet.

 

Bei Absagen zwischen 48-24 Std. wird versucht den Termin einem anderen Patienten zur Verfügung zu stellen. Wird Ersatz gefunden, entstehen keine Mehrkosten, ansonsten wird die Einheit in der Höhe von 30 % in Rechnung gestellt. Absage im Zeitraum 24-12 Std. vor Beginn, werden mit 50 % in Rechnung gestellt, wenn der Termin nicht vergeben werden kann. Ab 12 Std. vor Termin wird die Einheit mit 75 % in Rechnung gestellt. Erfolgt keine Absage werden 100 % jener Kosten verrechnet, die auch bei durchgeführter Behandlung zu begleichen sind. Das zweimalige Nichteinhalten eines Termins ohne Abmeldung, bedeutet den Verlust des Therapieplatzes.

 

12) DSGVO

Vorkehrung zum Schutz Ihrer Daten bezüglich Zugriff, Verarbeitung und Speicherung wurden getroffen. Terminrückfragen und Änderungen werden nur telefonisch entgegengenommen.

Befunde und Überweisungen sind persönlich vorzulegen. Ich bitte daher Abstand zu nehmen diese elektronisch oder per SMS zu übermitteln.

 

13) Privatleistungen

CranioSacral Therapie, Viszerale Manipulation, energetische Behandlungsmethoden, Aufstellungsworkshops, Seminare

 

Juni 2018